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NPD Kundgebung zum 1. Mai genehmigt

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Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main hat die Kundgebung der NPD zum 1. Mai genehmigt. Geplant ist die Kundgebung in der Ferdinand Happ Straße am Ostenbahnhof in Frankfurt. 

Wieder einmal hat sich die Justiz nicht daran hindern lassen, den Rechtextremisten eine Plattform für ihre Hetze zu bieten. Nach Dortmund ist jetzt nun Frankfurt ein gutes Beispiel dafür. Bemerkenswert und erschreckend zugleich ist jedoch die Tatsache, dass das Verwaltungsgericht die antifaschistischen Gegendemonstration als “gewaltbereite Gegendemonstranten“ abstempelt, von welchen aus “ auch die Gefahr von Sachbeschädigungen“ drohe. Artikel desVerwaltungsgerichts

Das Verwaltungsgericht und auch die Stadt Frankfurt kategorisieren hiermit öffentlich ihre Bürger/innen, die sich, wie schon unter anderem 2007, gegen Faschismus einsetzen, als unpolitische “gewaltbereite Gegendemonstranten“ und versuchen in der breiten Gesellschaft den Menschen einzutrichtern, dass die Gewalt nicht von den Rechten ausgeht. Genau den Rechten, die den NSU unterstützen. Genau den Rechten, die seit Jahrzehnten Migranten/Innen und fortschrittliche Menschen angreifen.

Antifaschistische Arbeit obliegt nicht den Institutionen des Staates, sondern ist ein elementarer Teil des revolutionären Widerstands.

Es ist nun umso wichtiger, gemeinsam und geschlossener am 1.Mai auf die Straße zu gehen! Den 1.Mai zu verteidigen, ein Zeichen gegen Rassismus und Faschismus zu setzen! Staat und Nazis Hand in Hand – Antifaschismus heißt Widerstand! 


Der 1.Mai gehört UNS!
KEIN FUßBREIT DEM FASCHISMUS!

  

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